Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Erbringung von Leistungen durch die VIA GmbH (Fassung Mai 2025)
I. Geltung
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Die VIA GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der VIA GmbH und dem Kunden/der Kundin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird
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Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden/der Kundin sind nur wirksam, wenn diese von der VIA GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
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Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin werden nicht, auch nicht stillschweigend, akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart wird.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommende, zu ersetzen
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Einige der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen gelten nicht, wenn der Kunde/die Kundin, Verbraucher/Verbraucherin im Sinne des § 1 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz ist. Die ausgenommenen Bestimmungen sind in den jeweiligen Punkten angeführt. Darüber hinaus weist die VIA GmbH auf das den Verbrauchern/den Verbraucherinnen zustehende Rücktrittsrecht unter Punkt 14. dieser AGB hin.
II. Vorleistungen, Angebote und Vertragsabschluss
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Wurde die VIA GmbH eingeladen Vorleistung zu erbringen, ohne dass bereits ein konkretes Angebot erstellt wurde, sind diese Leistungen nach einem Stundensatz zu vergüten. Der Stundensatz sowie die Aufwandsabschätzung werden vorab von Seiten der VIA GmbH in einfacher schriftlicher Form an den Kunden/die Kundin übermittelt (E-Mail-Verkehr udgl.), widrigenfalls gelten ortsübliche Stundensätze als vereinbart.
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Erstellte Angebote der VIA GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Von diesen AGB oder anderen der VIA GmbH abgegebenen schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden udgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen oder sonstigen Gehilfen der VIA GmbH abgegeben werden, sind für die VIA GmbH nicht verbindlich. Der Inhalt der von der VIA GmbH verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wurde (gilt nicht für Vertragsverhältnisse, die mit Verbrauchern/Verbraucherinnen abgeschlossen worden sind).
III. ​Kostenplanung/Kostenschätzung und Leistungsumfang
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Sämtliche Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung erfahrungsgemäß erzielbaren groben Vergabepreisen pro Einheit (m², m³, lfm, Stk., PA, etc.). Konkretere Kostenschätzungen können erst nach Vorliegen der Detailplanung sowie der Auswahl der Materialien, Bauweise, Einbauten, Sonderwünsche, aktuellen Preise sowie Massenermittlung erfolgen und hängen zudem von der Verfügbarkeit von Kapazitäten bei den jeweiligen Professionisten/Professionistinnen ab. Eine Gewährleistung oder Garantie für diese Schätzung wird von Seiten der VIA GmbH nicht übernommen. Die genauen Herstellungskosten ergeben sich erst nach Ausschreibung sämtlicher Gewerke und Annahme der Angebote durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, innerhalb der Anbotsfrist. Zusätzliche Kosten können bei Umbauten auch insbesondere durch nachträglich hervorkommende im Bestand gelegene Ursachen oder bei Neubauten insbesondere im Zuge des Aushubs (Bodenrisiko) entstehen. (Bei der Kostenplanung handelt es sich um die Schätzung des Aufwandes und die Darstellung für die Durchführung des Projektes anfallenden, voraussichtlichen Kosten der einzelnen Vorgänge oder Arbeitspakete. Die Kostenschätzung gilt als Prognose des voraussichtlichen Preises, zu dem die in den Vergabeunterlagen festgelegte Leistung unter Wettbewerbsbedingungen erlangt werden kann.)
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Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in dem durch die VIA GmbH erstellten Angebot, sowie den dazugehörigen Beilagen (wenn vorhanden). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die VIA GmbH.
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IV. Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden/der Kundin
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Vom Kunden/von der Kundin werden zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich gemacht, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich oder zweckdienlich sind. Die VIA GmbH wird zu allen Umständen informiert, die für die Durchführung des Auftrags notwendig und zweckdienlich sind. Der Kunde/Die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten, die durch die VIA GmbH ausgeführt werden, infolge von unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen und/oder verzögert werden.
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Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen (Pläne, Zeichnungen, Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und steht dafür ein, dass die Informationen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird die VIA GmbH wegen einer solchen Rechteverletzung von einem Dritten/einer Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde/die Kundin die VIA GmbH schad- und klaglos und verpflichtet sich, die VIA GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich zu unterstützten.
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V. Sonderfachleute/Beauftragung Dritter
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Die VIA GmbH wird im Einvernehmen mit dem Kunden/der Kundin, bei gebotener Dringlichkeit nach eigenem Ermessen, Sonderfachleute (z.B.: für Bauphysik, Statik, Vermessungswesen, geotechnische Untersuchungen, Beleuchtungsplanungen, Haustechnik, etc.), soweit sie im Einzelfall erforderlich sind, im Auftrag und für den Kunden/die Kundin beiziehen. Die Vergütung der dadurch anfallenden Leistungen der Sonderfachleute erfolgt unmittelbar durch den Kunden/der Kundin an die jeweiligen Sonderfachleute und ist nicht im Honorar der VIA GmbH enthalten.
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Die VIA GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, eigene Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen substituieren zu lassen („Fremdleistung“).
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Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden/der Kundin. Die VIA GmbH wird diesen Dritten/diese Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser/diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
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VI. Termine und Leistungsfristen
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Fristen und Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich und sind nur dann verbindlich, wenn sie zuvor von der VIA GmbH schriftlich bestätigt und als verbindlich bezeichnet worden sind.
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Verzögern sich die Leistungen der VIA GmbH aus Gründen, die die VIA GmbH nicht zu vertreten hat, wie z.B. Verzögerungen in der Sphäre des Kunden/der Kundin, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen der VIA GmbH für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern die Leistungsfristen entsprechend. In Fällen höherer Gewalt sind der Kunde/die Kundin und die VIA GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern.
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Befindet sich die VIA GmbH in Verzug, so kann der Kunde/die Kundin vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem der VIA GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden/der Kundin wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (gilt nicht für Vertragsverhältnisse, die mit Verbrauchern/Verbraucherinnen abgeschlossen worden wurden).
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VII. Honorar, Mehrleistungen und Nebenkosten
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Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Angebot sowie allfälligen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und Barauslagen
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Mangels anderslautender Vereinbarung im Einzelfall hat die VIA GmbH für die erbrachten Leistungen Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe und es entsteht der Honoraranspruch der VIA GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
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Alle Leistungen der VIA GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind vom Kunden/von der Kundin gesondert zu entlohnen. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der VIA GmbH zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze, Änderung aufgrund vorgefundener Gegebenheiten (Bestand, Bodenrisiko), Vorgaben von Lawinen- und Wildbach- Institutionen / Aufwände für gewerberechtliche Genehmigungen und infolge geänderter Kundenwünsche/Kundinnen-wünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. Der Kunde/die Kundin hat der VIA GmbH auch allfällige in Zusammenhang mit Auftrag erwachsenden Barauslagen zu ersetzen.
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Wenn im Angebot nichts anderes angeführt, bezieht sich das Honorar der VIA GmbH immer auf die Netto-Herstellkosten. Sofern sich das der VIA GmbH angebotene Honorar auf die Netto-Herstellungskosten bezieht, gilt folgender Satz: Für den Fall, dass sich die Netto- Herstellkosten im Laufe des Projektes reduzieren, hat der Kunde/die Kundin keinen Anspruch auf eine Vergütung für die bis dahin abgerechneten Leistungsphasen.
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Flug- und Schiffsreisen, notwendige Übernachtungen und Zulagen für erschwerte Anreisen sowie sonstige notwendige vorher vereinbarte Reisen, werden separat zum vereinbarten Honorar verrechnet.
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Behördliche Gebühren, Modellbauten und dergleichen im sind vertragsgegenständlichen Honorar nicht enthalten und sind gesondert zu entlohnen.
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VIII. Rechnungsstellung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
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Die VIA GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen nach Leistungsabschnitten, oder nach %-Anteilen zu den jeweiligen Leistungsabschnitten zu stellen.
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Rechnungen der VIA GmbH sind binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
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Bei Zahlungsverzug des Kunden/der Kundin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Kunde/die Kundin für den Fall des Zahlungsverzugs, der VIA GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
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Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden/der Kundin kann die VIA GmbH auch sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden/der Kundin abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
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Weiters ist die VIA GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
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Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Fotos, etc.) werden dem Kunden/der Kundin von der VIA GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der VIA GmbH. Die von der VIA GmbH im Auftrag des Kunden/der Kundin erstellten Dokumente und Darstellungen können bei Zahlungsverzug umgehend, zeitlich beschränkt oder dauerhaft, von der VIA GmbH eingezogen werden. Die VIA GmbH ist dabei für Folgeschäden für den Kunden/der Kundin oder Dritten schad- und klaglos zu halten.
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Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der VIA GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden/der Kundin wurde von der VIA GmbH schriftlich anerkannt und/oder gerichtlich festgestellt.
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IX. Vertragsauflösung
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Die VIA GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde/die Kundin zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
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der Kunde/die Kundin, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
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berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden/der Kundin oder der Finanzierung der beauftragten Leistung bestehen und der Kunden/die Kundin in diesen Fällen auf Verlangen der VIA GmbH weder eine Vorauszahlung noch eine sonstige taugliche Sicherheit leistet.
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Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch die VIA GmbH hat der Kunde/die Kundin die von der VIA GmbH bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Weiters ist die VIA GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern/Auftragnehmerinnen von der VIA GmbH, schad- und klaglos zu stellen.
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Der Kunde/die Kundin hat das Recht, nach Vollendung des sich zum Zeitpunkt der Beendigung in Arbeit befindlichen Planungspunkts ohne Nennung von Gründen vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Alle bis zur Beendigungserklärung erbrachten Leistungen der VIA GmbH werden dann als Schlussrechnung unter Anschluss einer einfachen Stundenaufstellung abgerechnet. Diese Regelung gilt für eine Beendigung des Vertrags während der Planungspunkte der Architektur wie Studie, Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung und der des Innenraumdesigns wie Konzept, Möbelbau, Stellmöbel mit Dekoration und der Betreuung. In allen übrigen Fällen der vorzeitigen Auflösung behält die VIA GmbH den Anspruch auf das vertragliche Honorar, dies jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern die VIA GmbH im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, werden diese mit 40% des Honorars für die vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
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Von der VIA GmbH abgeschlossene Verträge mit Dritten zur Leistungserfüllung können nur nach den Bedingungen des Drittanbieters aufgelöst werden und hat der Kunde/die Kundin im Falle der Vertragsauflösung aus welchen Gründen immer die VIA GmbH bezüglich der Ansprüche von Dritten völlig schad- und klagslos zu halten.
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X. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
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Pläne, Skizzen, Kostenermittlungen und alle sonstigen Unterlagen wie Prospekte, Modelle, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der VIA GmbH. Jede Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, ist ausdrücklich untersagt.
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Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der VIA GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Erfüllung des Vertrages durch den Kunden/der Kundin, insbesondere die vollständige Bezahlung der von der VIA GmbH in Rechnung gestellten Honorare, voraus. Nutzt der Kunde/die Kundin bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der VIA GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
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​Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen betreffend das von der VIA GmbH erbrachte Werk, die VIA GmbH als Urheber zu benennen.
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Enthalten die von der VIA GmbH erbrachten Leistungen Ideen, die noch nicht den Status eines Werkes im Sinne des Urheberrechtes erreichen, jedoch als Grundlage für alles später – auch ohne Zutun der VIA GmbH - Hervorgebrachte dienen (etwa Elemente oder architektonischen Merkmale, die einzigartig sind und dem Bauobjekt seine charakteristische Prägung verleihen), unterliegen auch diese Leistungen dem Schutz des geistigen Eigentums der VIA GmbH und dürfen daher vom Kunden/ von der Kundin nur gegen Leistung eines angemessenen Entgelts genutzt werden.
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Vorschläge des Kunden/der Kundin und seiner/ihrer sonstigen Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht an den Leistungen der VIA GmbH.
XI. Kennzeichnung
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Die VIA GmbH ist berechtigt, auf allen von der VIA GmbH erstellten Plänen, Bildern und sonstigen Darstellungen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Kunden/der Kundin dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
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Der VIA GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden/der Kundin dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern (Print und Media) und insbesondere auf ihrer Webseite auf die zum Kunden/der Kundin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzverweis).
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Die VIA GmbH ist berechtigt, auf Baustellen bzw. Bauplätzen eigene Banner, Werbeplakate udgl. während der gesamten Dauer der Bauarbeiten anzubringen.
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Die VIA GmbH berechtigt, die für den Kunden/die Kundin erbrachten Leistungen inkl. Lichtbildern auf der eigenen Homepage (www.via.tirol) sowie in Publikationen, Social-Media-Kanälen und Ähnlichem ohne Nennung des Kunden/der Kundin oder Verletzung von dessen Privatsphäre zu publizieren. Bei dem dargestellten Projekt darf somit kein direkter Bezug zum Kunden/ zur Kundin und zum Ort hergestellt werden können. Dieses Recht umfasst auch die Berechtigung, Lichtbilder zu veröffentlichen.
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Die VIA GmbH ist berechtigt, ohne Einwilligung des Kunden/der Kundin und unentgeltlich Lichtbilder und Lichtbildwerke des Objektes des Kunden/der Kundin während aller Bauphasen und vom fertiggestellten Objekt anzufertigen und diese für Werbe- und Marketingzwecke aller Art, in jeglichen Medien (auch im Internet und auf Social Media Plattformen), zeitlich und örtlich uneingeschränkt, zu verwenden und zu veröffentlichen. Die VIA GmbH wird dabei die Privatsphäre des Kunden/der Kundin berücksichtigen.
XII. Gewährleistung und Schadenersatz
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Ist der Kunde Unternehmer/die Kundin Unternehmerin, hat er/sie allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die VIA GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
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Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden/der Kundin das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die VIA GmbH zu. Die VIA GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde/die Kundin der VIA GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die VIA GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die VIA GmbH GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden/der Kundin die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
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Die VIA GmbH übernimmt keinerlei Haftungsrisiko für das Preisrisiko und daraus entstehende Folgen. Derartige Folgen können unter anderem sein:
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Preiserhöhungen in der Ausschreibungsphase und Abweichungen zu den vorhergehenden Kostenschätzungen
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Mehraufwendungen in der Ausschreibungsphase, falls nach dem ersten Durchgang der Ausschreibung keine vom Kunden/ von der Kundin annehmbaren/angenommenen Angebote eingegangen sind
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Verzögerter Baubeginn, Verzögerungen während der Bauausführung und daraus entstandene Mehraufwendungen
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Die unter Punkt Kostenschätzung und Leistungsumfang angeführten möglichen Ursachen für Preiserhöhungen
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Ist der Kunde/die Kundin Verbraucher/Verbraucherin, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Rügepflicht und Gewährleistung.
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XIII. Datenschutz
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Der Kunde/die Kundin stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden/der Kundin sowie für Zwecke der Werbung der VIA GmbH, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden/der Kundin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
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Der Kunde/die Kundin ist einverstanden, dass ihm/ihr elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail od. Brief, an die auf der Homepage: www.via.tirol angeführten Kontaktdaten, widerrufen werden.
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XIV. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden/der Kundin und der VIA GmbH sowie alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort aller planerischen Leistungen ist der Firmensitz der VIA GmbH und dessen Zweigstellen.
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Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Kunden/der Kundin und der VIA GmbH ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt das für den Firmensitz der VIA GmbH sachlich zuständige Gericht als vereinbart (diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kunde/die Kundin Verbraucher ist). Ungeachtet dessen ist die VIA GmbH berechtigt, den Kunden/die Kundin an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
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XV. Widerruf und Rücktritt bei Verbrauchergeschäften
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Ist der Kunde/die Kundin Verbraucher/Verbraucherin hat er/sie das Recht, seine/ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der VIA GmbH oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
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Die VIA GmbH behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
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XVI. Spezifische Bestimmungen zur Bauausführung
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Der Kunde/die Kundin erkennt die Normen und Richtlinien in der jeweiligen gültigen Fassung zum Thema „Toleranzen im Hochbau“ an. Sollte der Kunde/die Kundin niedrigere Toleranzen wünschen, ist dies aktiv durch den Kunden/die Kundin zu bestimmen und an die VIA GmbH vor einer Ausschreibung und Vergabe, schriftlich mitzuteilen. Die VIA GmbH übernimmt ansonsten keinerlei Haftung für etwaige spätere vermeintliche Rügen zu der Thematik „Toleranzen im Hochbau“
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Der Kunde/die Kundin ist informiert, dass je nach verwendetem Material und bestellter Oberflächenqualität von Wänden, Decken und Böden, sich bei Streiflicht wellige Erscheinungen ergeben können. Sollte ein höherer Anspruch gegeben sein, ist dieser aktiv und in Schriftform der VIA GmbH mitzuteilen. Ansonsten wird z.B. im Falle von Trockenbausystemen von der Oberflächenqualität Q2 als Standard ausgegangen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die VIA GmbH keine Übernahme der Bau KG und etwaige SiGe Maßnahmen im Auftrag enthalten hat, es sei denn, diese wurde explizit angeboten.
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Die VIA GmbH stellt zur Vergabe der Bauleistungen dem Kunden/der Kundin und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin der jeweiligen Bauleistung Werkverträge zur Verfügung. Diese Verträge wurden durch Juristen in Ihrer Grundform erstellt und seitens der VIA GmbH mit den Daten und Bestimmungen des jeweiligen Auftrages abgestimmt. Die Verträge sind durch den Kunden/die Kundin zu prüfen. Änderungswünsche müssen aktiv, vom Kunden/der Kundin, in Schriftform an die VIA GmbH mitgeteilt werden. Sollten keine Änderungswünsche an die VIA GmbH ergehen, geht diese davon aus, dass der Vertrag in vollem Umfang verständlich für den Kunden/die Kundin ist und auch spezifische Regelungen (z.B. Regelungen betreffend der ÖNORM B2110 oder Einschränkungen auf technische ÖNORMEN) gewünscht waren. Die VIA GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftungen aus Vertragsfehlern oder resultierenden Streitigkeiten auf Grundlage dieser Verträge.
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Die VIA GmbH führt im herkömmlichen Umfang der Bauleitung ausdrücklich keine Bautagebücher und ist auch nicht zur Führung dieser Bautagebücher durch den Leistungsumfang der üblichen Bauleitung verpflichtet. Sollte der Kunde/die Kundin dennoch wünschen, dass Bautagebücher geführt werden, ist dies gesondert in Schriftform zu bestellen und als Regiearbeit zu vergüten. Im Falle, dass keine gesonderte Bestellung erfolgt, wird ausdrücklich keine Haftung durch die VIA GmbH aus etwaigen resultierenden Streitfällen übernommen.
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Sollte im Auftrag kein eigener Leistungspunkt namens „Projektmanagement“ und/oder „Projektsteuerung“ beinhaltet sein, liegen alle Aufgaben in Bezug auf diese Punkten ausdrücklich bei dem Kunden/der Kundin und nicht bei der VIA GmbH.
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Die VIA GmbH erstellt im Rahmen der Bauleitung, Baubesprechungsprotokolle, Hinweisschreiben oder als solche gekennzeichneten Emails, welche beiden Vertragspartnern (Kunde/Kundin (AG) und Auftragnehmer/Auftragnehmerin (AN) zur Verfügung gestellt werden. Eine gemeinsame Dokumentation welche lt. ÖNORM B2110, Pkt. 6.2.7.1 definiert ist, wird nicht ausgearbeitet. Die vorgenommene Dokumentation im Sinne der oben genannten Methoden (Baubesprechungsprotokolle, Hinweisschreiben, Emails, etc.) werden ehestens übergeben. Diese Dokumentation gilt von den Vertragspartnern als bestätigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe schriftlich (per E-Mail) Einspruch erhoben wird. Im Falle eines Einspruchs ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Dokumentation anzustreben. Der Kunde/die Kundin kann ein Baubuch führen, in welchem alle zur Vertragsabwicklung wichtigen Vorkommnisse dokumentiert werden. Dieses Baubuch ist dem Arbeitnehmer/der Auftragnehmerin in der Regel an jedem Arbeitstag, zumindest einmal wöchentlich zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
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Die Kommunikation zwischen Kunden/Kundin und ÖBA/Architektur im Zuge der Bauausführung hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen. Soziale Medien wie z.B. WhatsApp werden ausgeschlossen. Für die Dokumentation zählen nur schriftliche Medien wie z.B. Emails.
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Nach Abschluss der Gewährleistungsfrist (z.B. 3 Jahre ab Übernahme/Abnahme für Österreich) muss die Schlussfeststellung durchgeführt werden. Sollte durch den Kunden/die Kundin bei der VIA GmbH keine schriftliche Anmeldung über die Schlussfeststellung erfolgen, so wird seitens der VIA GmbH angenommen, dass keine Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind, oder der Kunde/ die Kundin in direkter Abstimmung mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin ist. Nach Ablauf der Gewährleistungspflicht gelten die Vertragspflichten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin als ordnungsgemäß erfüllt.
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Der Kunde/die Kundin bestätigt für die Bauausführung eine vollumfängliche Bauwesenversicherung abzuschließen, in deren Deckungsbeitrag auch die Leistung der VIA GmbH integriert wird.
XVII. Aktuelle Normen, Ergänzende Unterlagen
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Es gelten die aktuellen Normen, im speziellen die Önorm B2110, HOA, technische Vorschriften und Richtlinien beispielsweise OIB, TBO, TBV, etc.
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Die VIA GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten, sowie die aktuellen Versionierungen von Dokumenten.
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Ende - Fassung Mai 2025